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Sonntag, 28. Juli 2024

Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen? "Das Internet vergisst nichts" - Aber können Betroffene Beiträge wenigstens löschen lassen?

Das Internet hält zahlreiche hilfreiche Informationen bereit, die jederzeit für jeden zugänglich sind. Doch was ist zu tun, wenn plötzlich unliebsame negative Beiträge über die eigene Person oder das eigene Unternehmen in einem Online-Forum geteilt werden? 

Nicht jeder Beitrag in einem Forum ist zulässig 

Ein Forum ist eine Plattform im Internet, die die Möglichkeit bietet, online Aussagen zu tätigen. Dort seine Meinung zu äußern, ist per se nicht rechtswidrig - selbst wenn es sich um eine negative Meinung handelt. Die Verbreitung unwahrer Tatsachen oder sogar Schmähkritik ist hingegen grundsätzlich unzulässig und damit juristisch gesehen "löschbar". 

Von einer Schmähkritik ist die Rede, wenn es sich bei dem Beitrag um eine überzogene Kritik, die keiner sachlichen Diskussion, sondern nur der Diffamierung oder Beleidigung einer Person dient, handelt. In diesen Fällen können Betroffene gegen die problematischen Beiträge vorgehen und diese löschen lassen. 

Wann es sich um auszuhaltende Kritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik handelt, ist jedoch von Fall zu Fall individuell zu beurteilen. Die Grenzen zwischen zulässigen und rechtswidrigen Inhalten sind oft fließend, sodass nicht immer eine eindeutige Einordnung stattfinden kann. 

Wer ist für das Löschen des Beitrags verantwortlich? 

Der davon ausgehende Löschungsanspruch kann gegen den Eintragsersteller oder gegebenenfalls gegen den Threadersteller oder Forumsbetreiber gestellt und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Der konkrete Antragsgegner muss allerdings im Einzelfall bestimmt werden. 

Um sich gegen den Forumsbetreiber richten zu können, muss dieser zuvor in Kenntnis von der Rechtsverletzung gesetzt werden. Ignoriert er den unzulässigen Beitrag dennoch, haftet der Betreiber, als wäre die fragliche Aussage seine eigene. 

Insbesondere wenn es sich bei dem angegriffenen Beitrag um eine Beleidigung handelt, werden Forumsbetreiber schnell hellhörig und dementsprechend hilfsbereit. In diesen Fällen ist der strafrechtliche Anwendungsbereich eröffnet, weshalb die Betreiber fürchten, sich selbst für den Beitrag verantworten zu müssen.


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